6. Der Antrag und die Anfrage im Stadtparlament
Der Antrag
Der Antrag ist das Hauptinstrument, um politische Ideen durchzusetzen. Es kann auch vorkommen, dass Anfragen direkt an die Stadtverwaltung über den Magistrat gerichtet werden und eine Initiative der Stadtverwaltung darauf hin entsteht. Über einen Magistratsbeschluss werden Vorhaben und Projekte, die aus der Anfrage resultieren, zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung im Benehmen mit dem Stadtverordnetenvorsteher gesetzt.
Die Regel ist aber eher der Antrag der Fraktion, der in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht wird. Schematisch möchten wir kurz darstellen, wie ein Antrag entwickelt und erfolgreich verabschiedet wird:
Erste Phase:
Fraktionsmitglieder sammeln Informationen zu einem Thema und entwickeln ein Konzept für eine politische Initiative. Die Behandlung des Themas bzw. des Antrages wird in die Einladung und Tagesordnung der nächsten Fraktionssitzung aufgenommen.
Zweite Phase:
Das Thema und der Antragsentwurf werden in der Fraktion vorgestellt, diskutiert und beschlossen.
Teil A des Antrages
Der Antragstext:
Der Antragstext muss exakt formuliert und klar verständlich sein, da nur der Antragstext beschlossen wird.
Teil B des Antrages
Die Begründung:
Hier werden Details zum Sachverhalt schriftlich erläutert. In der Regel folgt der schriftlichen Begründung eine mündliche Begründung in der Stadtverordnetensitzung.
Dritte Phase:
Der Antrag mit Begründung wird an den Stadtverordnetenvorsteher überreicht. Sofern eine Frist von 2 Wochen vor der nächsten Stadtverordnetenversammlung eingehalten werden kann, kommt der Antrag in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenvorsteher auf die Tagesordnung (ansonsten in der darauf folgenden Sitzung i.d.R. im Folgemonat).
Vierte Phase:
Der Antrag liegt zur Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vor. Er wird von einem Fraktionsmitglied vorgestellt und ausführlich begründet. Anschließend erfolgt die Diskussion zwischen den Fraktionen. Nach Abschluss der Diskussion wird der Antrag zur Abstimmung gebracht. Mit einfacher Mehrheit wird der Antrag beschlossen und geht an die Stadtverwaltung zur Umsetzung.
Möglichweise ergibt der Diskussionsbedarf die Notwendigkeit, den Antrag an den zuständigen Fachausschuss zu verweisen und dort zu behandeln, bevor er der Stadtverwaltung zur Umsetzung vorgelegt wird. Hiermit kann ein Prüfungsantrag an die Stadtverwaltung verbunden sein.
Fünfte Phase:
Per Mitteilung des Magistrats (durch den Bürgermeister) werden die Ergebnisse der Behandlung des Antrages der Stadtverordnetenversammlung vorgestellt. Die Fraktion kann aber ebenso eine Anfrage an den Magistrat richten, die dann in der Stadtverordnetenversammlung zu behandeln ist (z. Bsp. Sachstandsanfrage im Hinblick auf den gestellten Antrag).
Die Anfrage
Anfragen können in Fachausschüssen und in der Stadtverordnetenversammlung mündlich und schriftlich gestellt werden und richten sich an den Bürgermeister oder die Verwaltung.
Anfragen sind geeignet, um strittige Sachverhalte zu klären oder Informationen für künftige Anträge einzuholen. Anfragen können mündlich oder schriftlich beantwortet werden.
Dieses Instrument wurde bisher von der SPD-Fraktion nicht genutzt, da die bestehenden Kommunikationskanäle eine optimale Vorbereitung von Anträgen und Initiativen zugelassen hat.