4. Politisches Kräfteverhältnis in der Stadtverordnetenversammlung und in den Ausschüssen
Nun widmen wir uns dem wichtigsten Akteur auf kommunalpolitischer Ebene – der Stadtverordnetenversammlung. Die Stadtverordnetenversammlung wird alle 5 Jahre von der wahlberechtigten Einwohnerschaft (= Bürger) der Stadt gewählt.
Die Wahlen sind personenbezogen, kumulieren und panaschieren ist möglich. Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Vertreter zu wählen sind, die er auf die Bewerber eines Wahlvorschlages oder unterschiedlicher Wahlvorschläge verteilen kann. Dabei kann er Bewerbern jeweils bis zu drei Stimmen geben (§ 1 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KWG)). Es ist ebenfalls möglich, einzelne Bewerber zu streichen.
Die Wahlzeit beginnt am 1. April des Wahljahres. Die Wahl findet an einem Sonntag im Monat März statt, soweit die jeweilige Kommunalvertretung nicht beschließt, die Wahl mit einer Europa-, Bundestags- oder Landtagswahl oder mit einer Volksabstimmung oder einem Volksentscheid zusammenzulegen.
Die Stadtverordnetenversammlung ist gemäß § 9 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung das oberste Organ der Stadt. Sie wird in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Die Stadtverordnetenversammlung trifft die wichtigen Entscheidungen der Kommune und überwacht den Magistrat und die gesamte Verwaltung.
Sie wählt den Magistrat – d.h. die ehrenamtlichen Stadträte mit Ausnahme des direkt gewählten Bürgermeisters – und beschließt den Haushaltsplan der Stadt. Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sind öffentlich.
Stadtverordnetenvorsteher:
Jochen Noll (SPD)
Gemäß § 36 a HGO können sich Stadtverordnete zu einer Fraktion zusammenschließen. Eine Fraktion muss aus mindestens zwei Gemeindevertretern bestehen. Eine Fraktion kann Mitglieder des Magistrats und sonstige Personen beratend zu ihren Sitzungen hinzuziehen. Das Nähere über die Bildung einer Fraktion, die Fraktionsstärke, ihre Rechte und Pflichten innerhalb der Stadtverordnetenversammlung sind in der Geschäftsordnung geregelt.
Die 5 Fraktionen im Gudensberger Stadtparlament sind die SPD mit 11 Stadtverordneten, die FWG mit 8, die CDU mit 5, Bündnis 90/Die Grünen mit 4 Stadtverordneten und die Bürgerliste mit 3 Stadtverordneten.
Die SPD-Fraktion bildet mit der CDU-Fraktion eine Koalition und hat somit eine Mehrheit mit 16 Stimmen.
Die Fraktionsvorsitzenden der Koalition in der Stadtverordnetenversammlung:
SPD-Fraktion Michael Höhmann
CDU-Fraktion Simone Damm
Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Stadtverordnetenversammlung mit und können insoweit ihre Auffassung öffentlich darstellen.
Die Vorbereitung von Entscheidungen in der Stadtverordnetenversammlung erfolgt in den Fachausschüssen. Die Kommune kann selbstständig entscheiden, welche Fachausschüsse sie einsetzt. Die Sitzverteilung in den Fachausschüsse entspricht der Stimmverteilung in der Stadtverordnetenversammlung.
In Gudensberg sind 2 Ausschüsse zu bilden:
Der Haupt- und Finanzausschuss und
der Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt.
Die Ausschüsse haben für ihr jeweiliges Aufgabengebiet die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten. Die Ausschussvorsitzenden haben die Stadtverordnetenversammlung Beschlussvorschläge und die entsprechenden Erwägungen des Ausschusses zu erläutern.
Jeder Ausschuss hat 10 Mitglieder (3 SPD, 3 FWG, 2 CDU, 1 Grüne und 1 Bürgerliste).
Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung:
Haupt- und Finanzausschuss:
Vorsitzender: Dirk Schütz (SPD)
Weitere SPD-Mitglieder: Yvonne Ruppert und Alexander Höhmann
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt:
Mitglieder der SPD-Fraktion: Julian Brand, Karl-Adam Stiebeling und Karsten Westrup
Bildquelle: votemanager.de, www.gudensberg.de