Michael Höhmann sprach für die SPD-Fraktion vor dem Stadtparlament. Es gilt das gesprochene Wort.
„Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren,
Erzieherinnen und Erzieher geben jeden Tag alles für unsere Kinder. Tatsächlich
sind die Aufgaben von Erziehern in den vergangenen Jahren umfassender
geworden.
Erzieherinnen und Erzieher sind hochqualifiziert, denn ihre Arbeit ist anspruchsvoll.
Sie begleiten unsere Kinder in den prägenden Jahren und sorgen dafür, dass sie
Regeln des sozialen Zusammenlebens erlernen und optimal für die Schule
vorbereitet sind. Gute Arbeit muss auch adäquat bezahlt werden. Und nur so sichern
wir die hohe Qualität der Kinderbetreuung in unseren
Kinderbetreuungseinrichtungen!
Die Forderung der Kita-Beschäftigten bei den diesjährigen
Tarifauseinandersetzungen nach mehr Geld und mehr Wertschätzung war
berechtigt, auch wenn das bedeutet, dass unsere defizitäre Situation in der
Kinderbetreuung durch zunehmende Personalaufwendungen noch verstärkt wird. Die
höheren Personalaufwendungen bedeuten nämlich zugleich einen stärkeren Anstieg
der Betriebskosten.
In den zurückliegenden Jahren haben wir viel in den Ausbau der Kinderbetreuung
investiert und ein jährlich steigendes Defizit im Gebührenhaushalt der
Kinderbetreuung hinnehmen müssen. Dabei war es immer unser politisches Ziel,
unseren Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu leisten. Das
haben wir stets gemeinsam in diesem Haus geschultert.
Meine Damen und Herren,
das Defizit bei der Kindergartenbetreuung liegt im Haushalt 2023 schon bei rd. 2,7
Mio. – das Defizit nimmt seit vielen Jahren Jahr für Jahr zu. Und es ist schon seit
vielen Jahren so, dass wir dies aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanzieren. Wir
sind uns immer hier in diesem Hause politisch einig gewesen, dieses Defizit zu
tragen.
2015 waren es noch 1,3 Mio. EURO – letztes Jahr, 2022, 7 Jahre später, waren es
schon über 2,6 Mio. EURO – eine Verdoppelung des Defizits in 7 Jahren.
Allein gelassen vom Land werden den Kommunen immer neue Aufgaben und
Leistungen der Kindergartenbetreuung gepaart mit Rechtsansprüchen der Eltern
übertragen – leider ohne Einhaltung des Konnexitätsprinzips! Sprich, wer die Musik
bestellt, muss sie auch bezahlen! Aber, mitnichten ist dies der Fall!
(Zur Info: Das Konnexitätsprinzip stellt einen in Artikel 104a Grundgesetz (GG)
verankerten Grundsatz des deutschen Staatsrechts dar. Es besagt, dass
Aufgabenwahrnehmung und Finanzverantwortung grundsätzlich zusammengehören.
Konkret bedeutet dies, dass diejenige Ebene im föderalistischen Staat, der
die Wahrnehmung einer bestimmten Aufgabe obliegt, auch für die damit
verbundene Finanzierung verantwortlich ist. – Das wäre das Land Hessen.)
Wir waren uns vor diesem Hintergrund hier im Parlament einig – übrigens auf
Betreiben der CDU-Fraktion – das entstehende Defizit zu deckeln. Da betrug das
Defizit bereits 1,6 Mio. EURO.
die Wahrnehmung einer bestimmten Aufgabe obliegt, auch für die damit
verbundene Finanzierung verantwortlich ist. – Das wäre das Land Hessen.)
Wir waren uns vor diesem Hintergrund hier im Parlament einig – übrigens auf
Betreiben der CDU-Fraktion – das entstehende Defizit zu deckeln. Da betrug das
Defizit bereits 1,6 Mio. EURO.
Meine Damen und Herren,
betrachten wir den Gebührenhaushalt.
Ein Gebührenhaushalt ist ein organisatorisch abgegrenzter, öffentlicher
Aufgabenbereich, der seine Ausgaben ganz oder teilweise über die Erhebung von
Gebühren deckt. Auch in dem Gebührenhaushalt Kinderbetreuung werden
Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt und ein Zuschussbedarf bzw.
Überschuss ermittelt. Gebührenhaushalte sollen jedoch grundsätzlich im Plan
ausgeglichen sein.
Eine Subvention des jeweiligen Gebührenhaushaltes ist also eigentlich nicht erlaubt,
aber vielfach Praxis – wie bei uns.
In keiner Gemeinde sind die Kindergartengebühren kostendeckend.
Die Gebührensätze für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen sollen in der
Regel so bemessen sein, dass die Kosten der Einrichtungen gedeckt werden, doch
sozialpolitische Gründe erlauben die Subventionierung. § 10 HGO verpflichtet die
Gemeinde, auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Abgabepflichtigen Rücksicht
zu nehmen.
Auch bei uns tragen die Gebühren der Eltern nur wenig zur Kostendeckung bei. Nur
gut 10% der Kosten werden durch Gebühren der Eltern gedeckt. Knapp 30%
übernimmt nur das Land und über 60% verbleiben bei der Stadt!
Das war im vergangenen Jahr 2022 einen Zuschuss pro Kind von über 7.700 € im
Jahr.
Schon 2015 haben wir vor diesem Hause betont: Moderate
Gebührenerhöhungen müssen möglich sein! Wenigsten sollten die jährlich
zunehmenden Personalaufwendungen hierdurch getragen werden.
Wenn wir nun die Gebühren für die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen
um moderate 5,5 % für das neue Kinderbetreuungsjahr und weitere 5,5 % für das
darauffolgende Jahr anpassen, dann gehen wir in diese Richtung – allerdings ohne
einen großen Einfluss auf die Entwicklung des Gesamtdefizits.
Wir sind bereits seit 2015 der Meinung, anstelle von größeren
Gebührenanpassungen, die alle paar Jahre aufgrund von Erhöhungen der
Personalaufwendungen erforderlich wären, möglichst moderate jährliche
Anpassungen vorzusehen. Ich muss gestehen, dass wir das nicht konstant umsetzen
konnten – doch man denke nur beispielsweise an die Corona-Krise und man sieht,
betrachten wir den Gebührenhaushalt.
Ein Gebührenhaushalt ist ein organisatorisch abgegrenzter, öffentlicher
Aufgabenbereich, der seine Ausgaben ganz oder teilweise über die Erhebung von
Gebühren deckt. Auch in dem Gebührenhaushalt Kinderbetreuung werden
Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt und ein Zuschussbedarf bzw.
Überschuss ermittelt. Gebührenhaushalte sollen jedoch grundsätzlich im Plan
ausgeglichen sein.
Eine Subvention des jeweiligen Gebührenhaushaltes ist also eigentlich nicht erlaubt,
aber vielfach Praxis – wie bei uns.
In keiner Gemeinde sind die Kindergartengebühren kostendeckend.
Die Gebührensätze für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen sollen in der
Regel so bemessen sein, dass die Kosten der Einrichtungen gedeckt werden, doch
sozialpolitische Gründe erlauben die Subventionierung. § 10 HGO verpflichtet die
Gemeinde, auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Abgabepflichtigen Rücksicht
zu nehmen.
Auch bei uns tragen die Gebühren der Eltern nur wenig zur Kostendeckung bei. Nur
gut 10% der Kosten werden durch Gebühren der Eltern gedeckt. Knapp 30%
übernimmt nur das Land und über 60% verbleiben bei der Stadt!
Das war im vergangenen Jahr 2022 einen Zuschuss pro Kind von über 7.700 € im
Jahr.
Schon 2015 haben wir vor diesem Hause betont: Moderate
Gebührenerhöhungen müssen möglich sein! Wenigsten sollten die jährlich
zunehmenden Personalaufwendungen hierdurch getragen werden.
Wenn wir nun die Gebühren für die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen
um moderate 5,5 % für das neue Kinderbetreuungsjahr und weitere 5,5 % für das
darauffolgende Jahr anpassen, dann gehen wir in diese Richtung – allerdings ohne
einen großen Einfluss auf die Entwicklung des Gesamtdefizits.
Wir sind bereits seit 2015 der Meinung, anstelle von größeren
Gebührenanpassungen, die alle paar Jahre aufgrund von Erhöhungen der
Personalaufwendungen erforderlich wären, möglichst moderate jährliche
Anpassungen vorzusehen. Ich muss gestehen, dass wir das nicht konstant umsetzen
konnten – doch man denke nur beispielsweise an die Corona-Krise und man sieht,
dass das politisch nicht immer einfach ist und andere Notwendigkeiten diese
Vorhaben in Frage stellen.
Dennoch erfüllen wir nach wie vor unsere sozialpolitische Verantwortung. Und wir
orientieren uns auch an unseren Nachbarkommunen und bemühen uns, stets relativ
niedrige und bezahlbare Gebühren festzusetzen. Das zeichnet Gudensberg aus!
Dennoch erfüllen wir nach wie vor unsere sozialpolitische Verantwortung. Und wir
orientieren uns auch an unseren Nachbarkommunen und bemühen uns, stets relativ
niedrige und bezahlbare Gebühren festzusetzen. Das zeichnet Gudensberg aus!
Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren,
wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Kinderbetreuung auch in
Zukunft bezahlbar bleibt und wir ein verlässlicher Partner für die Elternbleiben.
Die Koalitionsfraktionen werden der zur Beschlussfassung vorliegenden Änderung
der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der
Kinderbetreuungseinrichtungen zustimmen.“
wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Kinderbetreuung auch in
Zukunft bezahlbar bleibt und wir ein verlässlicher Partner für die Elternbleiben.
Die Koalitionsfraktionen werden der zur Beschlussfassung vorliegenden Änderung
der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der
Kinderbetreuungseinrichtungen zustimmen.“