Neue Benutzungs- und Gebührenordnung für Dorfgemeinschaftshäuser und Grillhütte

Redebeitrag zu TOP 02 in der Stadtverordnetenversammlung am 30.06.2022

 

„Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine sehr geehrten Damen und Herren,

 

nach intensiven Beratungen liegt uns heute ein geeinter Beschlussvorschlag zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Dorfgemeinschaftshäuser und für die Grillhütte vor.

Die Ortsbeiräte wurden in den Beratungen intensiv einbezogen und haben zum Teil auch Änderungsvorschläge unterbreitet, die dann auch mit in den Änderungsvorschlag eingearbeitet wurden. Hier sei bspw. die Möglichkeit zur unentgeltlichen Anmietung des Besprechungsraumes im DGH Maden für Vereine, Parteien, Wählergruppen usw..

 

Gerade durch den Neubau des DGH Madens ist eine Überarbeitung der Benutzungs- und Gebührenordnung notwendig geworden. Jeder in diesem Hause kann sich bestimmt noch an die Diskussionen und Ängste der angrenzenden Anwohner erinnern. So gab es Befürchtungen, dass durch den Neubau die Attraktivität zur Anmietung so hoch werden würde, dass O-Ton: „Jedes Wochenende Feste von Privatpersonen dort stattfinden würden!“.

 

Diese Angst war nicht ganz unbegründet und daher war es richtig sich die Benutzungs- und Gebührenordnung nochmal ganz genau anzuschauen und die Anmietbedingungen anzupassen. So ist doch gerade das neue DGH Maden in Sachen Ausstattung und Größe eine ausgezeichnete Location für Feiern, sei es die Konfirmation oder die Geburtstagsfeier oder die Hochzeitsfeier.

 

Mit dem geeinten vorliegenden Vorschlag zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung liegt uns nun eine Lösung vor, um hier die Ängste und Sorgen der angrenzenden Anwohner nehmen zu können.

 

Neu wird es sein, dass zukünftig die DGHs und die Grillhütte nur von natürlichen und juristischen Personen mit Wohnsitz bzw. Sitz in Gudensberg, Niedenstein oder Edermünde benutzt werden. Hier sind dann auch Vereine, Parteien und Wählergruppen aus dem Chattengau eingeschlossen.

 

Somit kann der Kreis der Mietberechtigten deutlich eingeschränkt werden. Im Beratungsprozess wurde zuerst nur für Gudensberger vorgeschlagen, aber gerade die angrenzenden Ortsteile zu den Chattengau-Kommunen haben jetzt bereits Vermietungen dorthin. Und daher halten wir es als SPD-Fraktion für richtig, diesen Kreis der Mietberechtigten auf die Chattengau-Kommunen auszuweiten. So zeigt es doch wieder einmal, dass wir großen Wert auf interkommunale Zusammenarbeit legen.

 

Jedoch war uns auch wichtig, dass die Gebühren für Gudensberger:innen niedriger angesetzt werden als für die Mieter:innen aus den anderen beiden Kommunen. Denn und da müssen wir uns nichts vormachen, sind Dorfgemeinschaftshäuser und Grillhütten für jede Kommune ein Zuschussgeschäft. Und ich sage hier ganz klar, dies ist uns Sozialdemokraten bewusst und auch so gewollt. Dorfgemeinschaftshäuser dienen dem Zweck als Begegnungsstätte und tragen wesentlich zur Lebensqualität im Dorf bei!

So war es auch der Sozialdemokrat und damalige Bürgermeister in Haldorf, August Franke, der 1951 das erste Dorfgemeinschaftshaus in Hessen im benachbarten Haldorf einweihte. Dorfgemeinschaftshäuser sind für uns Sozialdemokraten ein Teil der Daseinsvorsorge und kein Geschäft mit Gewinnabsicht!

 

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine sehr geehrten Damen und Herren,

 

ich kann Ihnen versichern, dass wir als SPD-Fraktion auch in Zukunft an der Errungenschaft der Dorfgemeinschaftshäuser festhalten werden und diese unterstützen werden, damit die Dörfer einen Anlaufpunkt zum Ausbau der Dorfgemeinschaft weiter haben werden.

 

Wir als SPD-Fraktion werden der Vorlage zustimmen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!“