Ein Kommunikationskonzept für die städtischen Kommissionen? Macht das Sinn?

Redebeitrag zu TOP 6 – Kommunikationskonzept für städtische Kommissionen in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30. Juni 2022.

Michael Höhmann hat den Antrag der FWG geprüft. Statt dem daraus geforderten Änderungsantrag zu stellen hat die FWG um einen Verweis in den Haupt- und Finanzausschuss gebeten, dem die Versammlung nachgekommen ist.

 

„Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren,

wir haben es mit einem Antrag zu tun, der sich mit einem Gegenstand befasst, der in der HGO geregelt wird:

Sie möchten ein Kommunikationskonzept für die Kommissionen des Magistrats haben, weil diese ein wichtiger Baustein der städtischen Gremienarbeit und die Bürgerinnen und Bürger über Inhalte und Ziele der jeweiligen Kommissionen zu informieren seien.

Ist das so überhaupt möglich? Ist das so überhaupt zielführend?

Schauen wir doch in das Kommunalrecht:

Die laufende Verwaltung der Kommune obliegt in Hessen dem Magistrat, bestehend aus der Bürgermeisterin und den Beigeordneten (hier: die Stadträte). Dies hat der hessischen Kommunalverfassung im Übrigen ihren Namen auch gegeben: die Magistratsverfassung.

Der Magistrat kann gemäß § 72 HGO zur dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche sowie zur Erledigung vorübergehender Aufträge Kommissionen bilden, die ihm unterstehen. Diese Kommissionen sind Hilfsorgane des Magistrats. Und ich will hier gleich ergänzen: …und nicht der Stadtverordnetenversammlung.

Der Magistrat hat für bestimmte Themenbereiche Kommissionen gebildet, die die Arbeit des Magistrats unterstützen. Die Kommissionen werden auch mit Stadtverordneten und mit sachkundigen Bürgern besetzt. So erhält und nutzt man Sachverstand und in der Regel auch ein gutes Meinungsbild zu anstehenden Vorhaben.

Die Kommissionen sind also Hilfsorgane des Magistrats; dieser weist ihnen ihre Aufgaben im Einzelnen zu. Maßgebend für Rechtsstellung und Aufgabenkreis der Kommissionen ist § 72 HGO.

Für die eingerichtete Kommission gelten gem. § 72 Abs.4 S.2 HGO die Regeln zur Beschlussfassung von Entscheidungen, Beschlussfähigkeit und Einberufung des Magistrats entsprechend, falls keine abweichenden Bestimmungen getroffen werden.

Die Stadtverordneten und sachkundigen Einwohner/innen üben ihr Ehrenamt als Mitglied einer Kommission im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses eigener Art aus.

Die Kommissionsmitglieder sind dabei wie die Kommunalbeamtinnen und -beamten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie dürfen die Kenntnis von Angelegenheiten, die der Schweigepflicht unterliegen, nicht unbefugt verwerten. Mitteilungen über die Ausführungen der Kommissionsmitglieder, über Einzelheiten der Abstimmung und über den Inhalt der Niederschrift sind unzulässig.

Die Kommissionen erarbeiten unter Anleitung der Bürgermeisterin Stellungnahmen, Empfehlungen und Entscheidungsgrundlagen für Vorhaben des Magistrats. Ist eine Magistratsvorlage in einer Kommission vorberaten worden, so wird deren Stellungnahme in die Vorlage aufgenommen bzw. beigefügt oder in der Sitzung vorgetragen.

Diese Verfahrensweise sichert durch Einbeziehung von Stadtverordneten und sachkundigen Bürgern eine effiziente Bürgerbeteiligung und die repräsentative Demokratie.

Der Magistrat beweist, ein offenes Ohr für die Belange der Bürgerinnen und Bürger und deren gewählten Repräsentanten zu haben.

Dies ist eine gute Grundlage für Magistratsbeschlüsse in den betroffenen Aufgabenbereichen, die Gegenstand der jeweiligen Kommissionsarbeit waren.

Erst nach Eingang in die parlamentarische Arbeit ist eine Öffentlichkeitsarbeit und damit die Bürgerinformation möglich.

 

Herr Stadtverordnetenvorstehen, meine Damen und Herren,

ein Kommunikationskonzept macht nur Sinn für die städtische Öffentlichkeitsarbeit.

Wenn wir aber richtig informiert sind, geht es Ihnen wohl darum, dass vor allem informiert wird, wann welche Kommissionssitzungen geplant sind und welche, ich sage mal, „Top-Themen“ diese haben. Das könnte in der Tat der Magistrat so bestimmen und jeweils entsprechend veröffentlichen.

Das fänden wir auch richtig gut so. Wenn Ihr Antrag dies tatsächlich zum Gegenstand hat, stimmen wir auch gern zu.

Wichtig und richtig wäre es auch, dass die Bürgermeisterin hier im Stadtparlament aus der Arbeit der Kommissionen in Verbindung mit Vorhaben und Vorlagen des Magistrats berichtet.

Im Sinne der wichtigen und notwendigen Bürgerinformation setzt hier dann die städtische Öffentlichkeitsarbeit an. Hier wäre auch der Ansatzpunkt für eine Kommunikationskonzeption.“