„Wir dürfen nicht die parlamentarische Arbeit abwerten!“
Kommentar zur parlamentarischen Arbeit der Stadtverordnetenversammlung
Leider kam es in der letzten Sitzung des Stadtparlaments vor der Sommerpause zu Unstimmigkeiten im Hinblick auf die Arbeit und Bedeutung der Ausschüsse.
Der Hintergrund: Bei gleich mehreren Anträgen wurden diese per Änderungsantrag in den betreffenden Ausschuss zur weiteren Behandlung verwiesen.
Kommentiert wurde diese Vorgehensweise mit der Brandmarkung als „Parteipolitik“ und derselbe Stadtverordnete der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bemerkte, dass ein Verweis eines Antrages in einen Ausschuss dessen „Todesurteil“ sei.
Ein Stadtverordneter der Fraktion Bürgerliste zog gar die Kompetenz der Ausschussmitglieder in Frage im Hinblick auf die Behandlung der Anträge – da habe man „keine Erfahrung“.
In einem Fall wurde der Verweis abgelehnt. Dem vorliegenden Antrag wurde dann aber nicht stattgegeben, ihm blieb die Mehrheit versagt. Ein wichtiges Thema geht damit der parlamentarischen Diskussion (zunächst) verloren.
Bedeutung der Ausschüsse
Den Ausschüssen kommt in der kommunalen Praxis eine hohe Bedeutung zu. Die Stadtverordnetenversammlung kann durch die Bildung von Ausschüssen, seine Entscheidungen fachkundig vorbereiten und Expertisen einbeziehen.
Um die Vielzahl von Vorlagen und Anträge sachgerecht bearbeiten zu können, bildet die Stadtverordnetenversammlung Ausschüsse zu abgegrenzten Arbeitsgebieten, in denen Stadtverordnete die parlamentarische Vorarbeit leisten. Alle Vorlagen, die zur Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung anstehen, werden vorher im jeweiligen Fachausschuss beraten. Die Ausschüsse sprechen dann als Ergebnis ihrer Beratungen Empfehlungen an die Stadtverordnetenversammlung aus.
Selbstverständlich entwickeln die Fraktionen auch eigene Initiativen, die sich in Form von Anträgen niederschlagen, die dann in der Stadtverordnetenversammlung beraten und entschieden werden. Die Stadtverordnetenversammlung kann aber auch Anträge zur Behandlung und Vorbereitung einer endgültigen Beschlussfassung an einen Ausschuss übertragen. Ausgenommen davon sind jedoch wichtige Angelegenheiten, wie z. B. Wahlen oder der Erlass von Satzungen.
Aufgaben und Zahl der Ausschüsse legt die Stadtverordnetenversammlung fest. Derzeit gibt es zwei Ausschüsse im Gudensberger Parlament: Den Haupt- und Finanzausschuss sowie der Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt.
Verweis von Anträgen in die Ausschüsse
Anträge der Fraktionen richten sich an die Stadtverordnetenversammlung. Findet dieser im Parlament als beschließendes oberstes Organ eine Mehrheit, so ist der Auftrag für den Magistrat als ausführendes Organ bindend. Da sollte die Formulierung schon konkret, die Aufgabenstellung klar sein.
Anträge können je nach Sachgebiet in die jeweiligen Ausschüssen zur Beratung überwiesen werden – gerade, wenn die Stadtverordneten noch Informationsbedarf haben und sich in die Themenbehandlung einbringen wollen.
Diese Beratungen der Anträge können in den Ausschüsse wesentlich intensiver erfolgen als in der Stadtverordnetenversammlung. Hier kann die Stadtverwaltung Informationen für die Beratungen aufbereiten und einbringen. Es kann auch Expertise von außen eingeholt werden. Zur Entscheidungsfindung kann der Ausschuss Sachverständige und Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppe, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden, hinzuziehen.
Ergo: Es obliegt den Ausschüssen, die Anträge und Beschlussvorlagen in ihren Sitzungen ausführlich und sachkundig zu beraten und der Stadtverordnetenversammlung Empfehlungen zur Beschlussfassung zu geben.
Persönlicher Kommentar des Fraktionsvorsitzenden Michael Höhmann.