Stadtverordnetenversammlung vom 27. Mai 2021
Änderungsantrag an die Stadtverordnetenversammlung
zur Behandlung des Antrags der Fraktion Freie Wählergemeinschaft Gudensberg „Bildung eines Ausschusses für Soziales durch Erweiterung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung“
Die Stadtverordnetenversammlung möge die folgende Änderung beschließen:
Der Magistrat der Stadt Gudensberg wird dazu aufgefordert, eine Kommission für Soziales einzurichten.
Begründung:
Die in der Begründung des Antrages dargestellten Aufgaben und vor allem die Merkmale zeigen, dass eine Kommission das bessere Instrument ist, um zu zeigen, dass „die Stadt Gudensberg sich deutlich und offensiv zu der Verantwortung für den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft“ bekennt.
Soziale Fragen und Themen der Integrationsarbeit können in einer Kommission unter Berücksichtigung derer, die vorwiegend betroffen sind, behandelt werden, was nicht dauerhaft in einem Ausschuss gewährleistet ist. Die Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung sieht in § 28 eben nicht vor, betroffene Bürgerinnen und Bürger oder Sachverständige dauerhaft einzubeziehen, was aber gemäß §72 (2) HGO für eine Kommission explizit möglich ist.
Gudensberg, den 27. Mai 2021
Michael Höhmann Simone Damm