3 Fragen an die SPD-Fraktion
Unter dem Titel 3 Fragen an die SPD-Fraktion Gudensberg wurden Fragen zum Thema „Gesplittete Abwassergebühren“ an die SPD-Fraktion Gudensberg gestellt.
Zudem gab es eine vierte Frage, die wir hier schriftlich beantworten wollen.
Warum erfolgt die Einteilung in Stufen und dann die Rückberechnung zur Fläche?
Dirk Schütz: Die ist auf den ersten Blick etwas kompliziert. Erst ermittelt man die theoretische versiegelte Fläche unter Berücksichtigung der Abflussbeiwerte je Fläche. Dann teilt man das durch seine Grundstücksgröße. Damit erhält man seine Stufe. Als nächstes nimmt man den mittleren Faktor seiner Stufe und multipliziert diesen wieder mit seiner Grundstücksgröße. Im Ergebnis erhält man die abrechnungsrelevante Fläche die versiegelte Flächen. Die weicht nun – mal nach oben, mal nach unten – von der zuvor ermittelten theoretischen versiegelten Fläche ab. Das klinkt nicht wirklich einleuchtend, hat aber einen guten Grund. Dadurch wird eine Bandbreite der versiegelten Fläche je Grundstück festgelegt, bei welcher bei späteren Änderungen nicht sofort ein neuere Gebührenbescheid erstellt werden muss. Also wenn man beispielsweise die Hofeinfahrt ein Stück breiter macht, muss man die Fläche dann nicht neu ausfüllen. Das soll uns allen später die Arbeit erleichtern. Nur größere Veränderungen müssend daher angezeigt werden, wenn man dadurch in eine andere Stufe rutscht (nach oben wie nach unten). Das spart Aufwand für Alle – Bürger wie Verwaltung.
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