In der Kläranlage in Maden werden unsere Abwässer gereinigt. Aber nicht nur das Wasser von Dusche, Toilette oder Waschmaschine, sondern auch ganz viel Regenwasser, welches vom Hausdach oder über versiegelte Flächen der Kläranlage zugeführt wird. Dabei macht das so zugeführte Regenwasser 1/3 der zu reinigenden Wassermenge aus.
Wir schaffen eine umweltgerechte Abwassergebühr
Die Kosten der Abwasserbehandlung werden den Bürger*innen über die Abwassergebühr in Rechnung gestellt. Dabei werden die Kosten der Kläranlage auf das verbrauchte Frischwasser aufgeteilt. Das zuge- führte Regenwasser jedoch unberücksichtigt. Dabei leitet jeder ganz unterschiedlich viel Regenwasser ein. Familien in einem kleinen Einfamilienhaus mit viel grünem Garten verbrauchen viel Frischwasser, haben aber vielleicht wenig Regenwassereinleitung. Große Hallen haben hingegen wenig Frischwasser- verbrauch, aber leiten – wenn sie keine Regenwasserversickerung auf Ihrem Grundstück haben – viel Regenwasser in die Kläranlage ein.
Wir schaffen mehr Gerechtigkeit bei der Berechnung
Die Berechnung der Abwassergebühr über den sogenannte Frischwassermaßstab ist daher ungerecht. Das hat auch schon der Hessische Verwaltungsgerichtshof in 2009 so gesehen und die Kommunen auf- gefordert die Abwassergebühr auch nach der Regenwassereinleitung zu erheben.
Dies ist nicht ganz so einfach. Um es den Bürger*innen ein wenig leichter zu machen, hat die Stadt Gu- densberg für jedes Grundstück mittels Luftbildauswertung eine Einteilung in 7 Gruppen vorgenommen („nahezu unbebaut“ bis „nahezu voll bebaut“). Dabei wird das Verhältnis versiegelter Fläche mit Regen- wassereinleitung in die Kläranlage zu Gesamtgrundstückegröße ermittelt. Den Grundstückseigentü- mer*innen wird diese Luftbildauswertung zur Verfügung gestellt. Diese können nun mittels eines Kor- rekturbogens angeben, ob die Auswertung richtig ist, welche Flächen gar nicht an die Kläranlage ange- schlossen sind oder ob Regenwasser z.B. einer Zisterne zugeführt wird.
Wir schaffen mehr finanzielle Gerechtigkeit
Dies ist sowohl für die Bürger*innen wie die Stadt eine Herkulesaufgabe. Aber nur so lässt sich ermit- teln, wieviel Regenwasser von einem Grundstück zur Kanalisation gelangt. In Summe werden damit die Gebühreneinnahmen gleichbleiben. Nur die Verteilung zwischen großen versiegelten Flächen und klei- nen Einfamilienhäusern wird gerechter. So sorgen wir für mehr Gerechtigkeit bei der Abwassergebühr.