Keine Wassergebühren- oder Hundesteuererhöhung
Die HNA vom 22. Oktober kündigt unsere Stadtverordnetenversammlung am 24. Oktober an. Tatsächlich ist der Einladung zu entnehmen:
- TOP 2 Änderung der Wasserversorgungssatzung und
- TOP 3 Änderung der Hundesteuersatzung
Doch daraus abzuleiten, es ginge um Gebühren- und Steuererhebung ist falsch! Worum geht es?
In der Wasserversorgungssatzung regeln wir in § 30 Absatz 1, dass im Auftrag der Stadt Verwaltungsgebühren und die Umsatzsteuer eingezogen werden dürfen. Da steht aber nicht, dass diese auch erhoben werden dürfen. Die Satzungsergänung ist erforderlich, um die Rechtssicherheit im Rahmen des Erhebens und des Einziehens von Gebühren zu schaffen. § 30a Abs. 1 WVS erhält nach der Satzungsänderung folgende Fassung: „Die Grundstücksanschlusskosten, die Benutzungsgebühren, die Verwaltungsgebühren und die Umsatzsteuer werden namens und im Auftrage der Stadt
a) in den Stadtteilen Maden und Obervorschütz vom Wasserverband Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg
b) in den Stadtteilen Dorla und Gleichen vom Wasserzweckverband Kirchberg-Gleichen-Dorla-Werkel
erhoben und eingezogen.“
In § 10 der Hundessteuersatzung steht, dass für jeden angemeldeten Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, eine Hundemarke, die Eigentum der Stadt bleibt, ausgegeben wird. Bisher gab die Stadt alle zwei Jahre gegen eine Gebühr von 0,80 €/Stück neue Hundesteuermarken aus. Das wird nun geändert. Die Hundesteuermarken bleiben für die Dauer der Hundehaltung gültig. Die Stadt gibt dann nur nach Bedarf unentgeltlich neue Hundesteuermarken aus.
Diese Änderungen beschließen wir ohne Beratung am Donnerstag in der Stadtverordnetenversammlung.
Einen wesentlichen Tagesordnungspunkt spricht die Zeitungsankündigung überhaupt nicht an: Es geht um die Annahme des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, dass mit großer Bürgerbeteiligung entstanden ist. Das werden wir gern politisch würdigen und annehmen!