Bauplätze für Gudensberger,
Gudensberger Familien werden nicht auseinander gerissen und müssen nicht wegziehen,
ehrenamtliche Aktive gehen den Vereinen und Verbänden nicht verloren,
Kinder können in ihrer Kindergartengruppe und Schulklasse bleiben.
Fraktionsvorsitzender Michael Höhmann sprach dazu vor der Stadtvordnetenversammlung am 26.09.19. Es gilt das gesprochene Wort.
„Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren,
„Bevorzugtes Vergaberecht gefordert“ – das hatte die SPD Gudensberg öffentlich in der Presse im Januar verlautbaren lassen.
Gudensberg solle bei zukünftigen Ausweisungen von neuen Bauplätzen dafür Sorge tragen, dass Baugrundstücke grundsätzlich vorrangig für Bürgerinnen und Bürger aus Gudensberg, ehemaligen Mitbürgerinnen und Mitbürgen sowie in Gudensberg arbeitenden Menschen vorgehalten und vergeben werden.
Nach unserer Ansicht ist es notwendig, allerdings nur mit einer moderaten Ausweisung neuer Bauplätze, der genannten Zielgruppe Bauplätze anzubieten.
Bereits jetzt ist eine Abwanderung von „Gudensbergern“ zu verzeichnen.
Und auch Neubürger, die hier auch Arbeit gefunden haben, müssen ihre Bauwünsche bereits in den Nachbarkommunen der Region verwirklichen. Da gibt es bereits einige Beispiele.
Doch diesen „Aderlass“ wollen wir verhindern. Es darf nicht sein, dass unsere jungen Menschen, unsere Kinder, nicht die Möglichkeit haben, im Heimatort die Zukunft aufzubauen!
Auf der anderen Seite ist auch die Nachfrage nach Bauplätzen groß. Nach Auskunft der Stadt liegen mehr als 100 Bewerbungen für einen Bauplatz vor. Davon sind etwa 50 Bewerber, die unseren Kriterien entsprechen, also aus Gudensberg stammen und/oder hier arbeiten.
Doch wir sprechen uns auch dafür aus, dass weitere Kriterien noch greifen sollen – soziale. Es darf nicht sein, dass ehrenamtlich tätige Bürger, die den Wunsch nach einem Eigenheim haben, abwandern müssen und so vielleicht überhaupt nicht mehr sich für die Gemeinschaft in Gudensberg einsetzen können. So geschehen mit einem ehrenamtlich tätigen Feuerwehrmann.
Viele von uns, ich sehe viele hier, haben in Neubaugebieten in Gudensberg gebaut und ein Zuhause aufgebaut. Mit welchem Recht wollen wir es diesen Menschen künftig versagen?
Ein weiteres Kriterium erscheint uns wichtig: Mit der Vergabe von knappen Bauplätzen und Wohnraum darf es nicht zu Spekulationen kommen. Gerade im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser darf nicht das Motiv der Geldanlage vorherrschen. Deshalb, wer bereits gebaut hat und eine Anlagemöglichkeit wittert, dem soll gesagt werden, dass wir das ausdrücklich herausnehmen wollen.
Meine Damen und Herren,
nun wollen wir aber zugleich dafür Sorge tragen, dass der Verbrauch kostbarer Böden rund um Gudensberg auf ein Minimum beschränkt wird und bleibt!
Doch Bauplätze sind rar (noch gerade einmal drei sind vorhanden), Leerstände und Baulücken werden bereits bedeutend weniger, Nachverdichtungen sind kaum möglich.
Wir wollen auch an unserer gemeinsamen Vorgabe Innen- vor Außen festhalten und konsequent jede Möglichkeit nutzen, Wohnraum in den Innenbereichen zu sichern und auszubauen. Schritt für Schritt greifen da unsere Maßnahmen und private Initiativen bereits.
Damit können wir den Bedarf allerdings nicht decken.
Wir wollen aber eine Begrenzung der Vergabe des Baulandes. Und deshalb auch nur noch eine moderate Schaffung und Ausweisung von Bauplätzen zulassen, d.h. geringere Stückzahlen und Stückelungen über mehrere Perioden.
Angesichts der großen Nachfrage, auch nach Berücksichtigung der möglichen Vergabekriterien (wir sprachen von etwa 50 aktuell in Frage kommenden Bewerbungen) wollen wir Bauplätze anbieten. Leider werden nicht alle berücksichtigt werden können. Maximal 30 Bauplätze sollen entstehen.
Planerisch ist noch viel zu leisten. Welche Bauformen wollen wir zulassen? Wie und wo soll verdichtet bebaut werden? Welche Naherholungs- und Freizeitflächen sollen neu entstehen? Finden wir erneuerbare Energieträger für neue Gebiete? Diese und viele Fragen mehr stehen noch an.
Meine Damen und Herren,
die Begrenzung des Angebotes mit einer 1-2 jährlichen Stückelung gepaart mit einer Einführung von Vergaberichtlinien, die auch die Nachfrage einschränken, erscheint uns sinnvoll.
So werden alle Sichten, von einer Minimierung der Inanspruchnahme von Grundstücken im Außenbereich bis hin zu einer Berücksichtigung der Bauwünsche unserer Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Generationengerechtigkeit, wo jeder jetzt und in Zukunft die gleichen Chancen haben soll, berücksichtigt.
Die SPD-Fraktion wird der zweistufigen Regelung zustimmen.“