Ausnahme von der Veränderungssperre

Ausschussvorsitzender Dirk Schütz

In der Stadtverordnetenversammlung am 23. Februar 2017 wurde vor allem ein Tagesordnungspunkt intensiv und breit diskutiert. Auf Empfehlung des Ausschusses Bauen, Planen und Umwelt sollte eine Ausnahme von der Veränderungssperre beschlossen werden, die es möglich macht, dass ein Hähnchenmaststall erweitert werden kann.

Der Ausschussvorsitzende Dirk Schütz hat die Beschlussempfehlung im Parlament vorgebracht. Für die Fraktion nahm anschließend Michael Höhmann Stellung. Weitere Beiträge aus der SPD-Fraktion zeigten, wie intensiv über den Antrag beraten worden war. Selbstverständlich haben alle Stadtverordneten nach eigenen Gewissen entschieden und abgestimmt.

Der Beschlussvorschlag wurde mit Mehrheit angenommen.

Die Einbringung durch Dirk Schütz. Es gilt das gesprochene Wort.

"Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Damen und Herren,

der Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt hat sich in seiner Sitzung am 21.02.2017 mit dem Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre für die Erweiterung eines Hähnchenstalls in der
Gemarkung Gudensberg befasst. Dabei geht es um die baurechtliche Zulässigkeit. Nicht im Einflussbereich der Kommunen liegen die Festlegung von einschränkenden oder alternative Nutzungsbedingungen innerhalb eines Tierstalles. Dies ist zum einen Sache der Bundesgesetzgebung und zum
anderen auch eine Sache des Verbrauchers, zu welchen Produkten aus welchen Haltungsbedingungen er zugreift.

Tierhaltungsanlagen sind sogenannte privilegierte Bauvorhaben – die ohne einer Steuerungsmöglichkeit der Kommune – im Außenbereich grundsätzlich zulässig sind. Um einen größerer Spielraum zur Steuerung bei der Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen zu haben, wurde von diesem Haus vor knapp 3 Jahren ein B-Planverfahren begonnen, welches voraussichtlich im September diesen Jahres zum Abschluss gebracht wird. Bis zum Abschluss dieses Verfahren wurde
eine 2-jährige Veränderungssperre ausgesprochen und einmal verlängert.

Von dieser Veränderungssperre können Ausnahmen zugelassen werden, wenn die Ziele des laufenden B-Planverfahrens nicht entgegen sprechen.

Die Prüfung, ob sachgerechte bauplanungsrechtliche Punkte vorliegen, das Einvernehmen der Stadt zu verweigern, wurde von dem Planungsbüro überprüft, welches das B-Planverfahren für uns
durchführt. In Abwägung der zu betrachtende Kriterien kommt das Planungsbüro zu der Erkenntnis, dass dieser Standort aller Voraussicht nach auch in den noch zu beschließenden Bebauungsplan als mögliche Erweiterungsfläche für die Landwirtschaft anzusehen ist.

Das Planungsbüro hat dabei folgende Kriterien überprüft:
die Standortwahl (wie zum Beispiel Erschließung und benachbarte Nutzung), die Immissionsbelastungen für schutzwürdige Gebiete sowie eventuelle Einschränkungen bei der städtebaulichen Entwicklung.

In unmittelbarer Nähe zu der beantragten Fläche befindet sich bereits ein Hähnchenstall und die A49. Das umliegende Gebiet wird nicht für Naherholung genutzt, auch werden die Entwicklungsgebiete der
Stadt nicht beeinflusst.

Allerdings könne nicht ausgeschlossen werden, dass es durch das Bauvorhaben zu Stickstoffimmissionen im Bereich des FFH-Gebietes „Am Nacken“ und zu Geruchsbelästigungen im Bereichs
des Golfsplatzes kommen kann. Diese liegen jedoch unterhalb der zulässigen Grenzwerte, so dass keine behördlichen Auflagen der Genehmigungsbehörden zu erwarten sind.

Da jedoch im vorliegenden Fall die Ausnahme von der Veränderungssperre beantragt wurde, muss der Bauherr Einvernehmen mit der Stadt hergestellt. Hier schlagt Ihnen der Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt vor, das Einvernehmen nur zu erteilen, wenn der Bauherr sich zum Einbau einer
Staubfilteranlage verpflichtet.

Mit Einbau einer Filteranlage können die angesprochenen Immissionen im Bereich des Nackens und des Golfparks minimiert werden. Ferner ist davon auszugehen, dass nach Auslaufen der Veränderungssperre und Festsetzung eines Bebauungsplan für Tierhaltungsanlagen das Bauvorhaben auch ohne Einbau einer Filteranlage als
privilegiertes Bauvorhaben – dann auch ohne Einvernehmen mit der Stadt herstellen zu müssen – genehmigungsfähig ist.

Daher ist es sachgerecht dem Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre unter der Auflage des Einbaues eines Staubfilters zuzustimmen.

Der Ausschuss empfiehlt ihnen Mehrheitlich bei einer „nein-Stimme“ dem Antrag zuzustimmen.

Vielen Dank.