Plukon-Teilstillegung durch den RP

Fraktionsvorsitzender Michael Höhmann

Mit unserer Bebauungsplanung im Gewerbegebiet „Am Odenberg“ hatten wir vornehmlich ein Ziel angestrebt: Es sollte endlich mit der Stinkerei ein Ende haben. Mit unseren Beschlüssen wollten wir den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Vermeidung von künftigen unzumutbaren Beeinträchtigungen und Gefährdungen realisieren.

Zunächst waren wir bei den zwei Geruchsemittenten erfolgreich.

Mit dem Kauf des Betriebsgeländes der Tierfutterproduktion der Firma „Frizzi“ konnte eine Betriebsstillegung erreicht werden.

Desweiteren plante die Firma Plukon eine Modernisierung der Abluftanlage mit erheblichen Investititonen. Absprachegemäß wurde die Investition sofort in Angriff genommen.

Hier muss aber deutlich gemacht werden, dass die Plangenehmigungsbehörde das Regierungspräsidium (RP) in Kassel ist und nicht der Magistrat oder die Stadtverordnetenversammlung von Gudensberg. Nur der RP kann Genehmigungen für den Schlachtbetrieb erteilen und kann Sanktionen bei Verstößen aussprechen.

Zunächst schien alles gut zu gehen. Die Tage, an denen Geruchsbelästigungen stattfanden, wurden immer weniger. Doch bald mussten wieder erhebliche Geruchsbelästigungen vernommen werden. Die Ursache lag in der Produktion der sogenannten Futtersuppe – der Verwertung der Schlachtabfälle, zu der die Abluftanlage gebaut worden war.

Unmittelbar beschwerte sich unser Magistrat bei der Betriebsleitung von Plukon und bei der Genehmigungsbehörde. Der RP sah sich nun gezwungen, eine Teilstillegung im Bereich der Futtermittelproduktion auszusprechen, um damit der Stinkerei endgültig das aus zu bescheren.

Und nun die Nachricht, dass Plukon mehr produziert hatte, als es die Genehmigungsbehörde zugestanden hatte. Die Folge: Eine weitere Teilstillegung des Schlachtbetriebes.

Richtig so, wie wir meinen!

Einen bestehenden Betrieb „weg beamen“, wie es die Bürgerinitiative Chattengau forderte, war ja nicht möglich, aber wenigsten wollten wir bessere Arbeitsbedingungen, modernere und damit bessere Schlachtbedingungen und vor allem die Beseitigung der Geruchsemmissionen erreichen. Schließlich haben bestehende Betriebe mit ihren Arbeitsplätzen auch einen Bestandsschutz.

Doch Absprachen und Genehmigungen sind einzuhalten – ohne wenn und aber!