Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA)

Michael Höhmann, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher

Am 23.07.15 hat der Hessische Landtag mit den Stimmen der schwarz-grünen Mehrheit die umstrittene Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) verabschiedet. Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) sagte dazu, für die hessischen Kreise, Städte und Gemeinden stehe 2016 die Rekordsumme von fast 4,4 Milliarden Euro bereit. Die meisten Kommunen erhielten mehr Geld als bislang. Die Opposition kritisierte erneut, das Land halte die Kommunen zu kurz. Städte und Gemeinden müssten Leistungen kürzen.

Das gilt es nachzuprüfen.

Der frühere Bürgermeister der Stadt Frankenberg, dann geschäftsführende Direktor des Hessischen Landkreistags und seit dem 19. April 2015 neu gewählte Landrat des Kreises Bergstraße, Christian Engelhardt (CDU), forderte mehr Mittel für die Kommunen ein, damit diese ihre Aufgaben auch erfüllen können. Er kritisierte auf seiner Homepage (http://www.christian-engelhardt.de/landratskandidat-christian-engelhardt-geschaeftsfuehrender-direktor-des-hessischen-landkreistags-fordert-vom-land-nachbesserung-beim-kfa/ ) die unverändert mangelhafte Finanzausstattung der hessischen Landkreise und forderte eine konsequente Umsetzung des seit 2002 in der Hessischen Verfassung verankerten Konnexitätsprinzips. Zitat: „Es muss gelten: Wer bestellt – bezahlt“.

Stattdessen würden den Städten und Kommunen immer mehr Aufgaben aufgebürdet, aber nicht die dafür nötige finanzielle Ausstattung an die Seite gestellt.

Im Kern geht es Christian Engelhardt um die „kommunale Selbstverwaltung“. Neben all den Pflichtaufgaben, welche die Kommunen erbringen, müssen auch noch Mittel für selbstgewählte „freiwillige Aufgaben“ verbleiben, dies garantiere die in der Verfassung garantierte Selbstverwaltung der Kommunen, so Christian Engelhardt.

Führt die Nachbesserung mit der „Durchreichung von Bundesmitteln“ an die Kommunen dann doch zu einer ausreichenden Finanzausstattung und erübrigt sich damit unsere Resolution?
Der Kompromiss der Kommunalverbände mit der Landesregierung mit der Nachbesserung der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleiches besteht im Wesentlichen darin, dass das Land nun bereit ist, die vom Bund fließenden Mittel nicht auf die Finanzausgleichsmasse anzurechnen.

Das sehen die kommunalen Vertreter zumeist jedoch als eine Selbstverständlichkeit und kein echtes Zugeständnis. Vor allem: Die substanziellen Mängel des Neuen Kommunalen Finanzausgleichs bestehen damit nach wie vor.

Bei Christian Engelhard haben wir noch einmal nachgefragt. Seine Antwort:
„Guten Tag Herr Höhmann, da ich an der abendlichen Sitzung zum Erzielen des Kompromisses gemeinsam mit Landrat Erich Pipa die Interessen der hessischen Landkreise vertreten und wir letztlich auch diesem Kompromiss zugestimmt haben, liegt die Antwort zum Teil auf der Hand: Der Kompromiss ist akzeptabel.

Aber – er ist eben ein gegenseitiges Eingehen auf den kleinsten gemeinsamen Nenner: In guten (Steuer-)Jahren profitieren wir mehr als nach dem alten Modell des KFA 2016 – und bekommen aber weniger, als wir nach der alten Rechtslage bekommen hätten. In schlechten (Steuer-)Jahren ist der neue KFA besser als die alte Rechtslage. Ein Teil der Änderungsvorschläge der Spitzenverbände wurde durch das Land übernommen – ein Teil nicht. Sehr viel hängt nun für die Landkreise von der Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung ab. Hierzu wird derzeit noch verhandelt.“
Haushaltsexperte Norbert Schmitt (MdL, SPD) stellte unmittelbar nach dem erzielten Kompromiss fest, dass die Städte, Landkreise und Gemeinden immer noch 500 Millionen Euro weniger erhielten als ihnen nach dem KFA-Recht vor 2011 zustehen würde.
Und weiter: Der kommunale Bedarf würde künstlich herunter gerechnet. In die vom Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehene Bedarfsberechnung seien lediglich die Ist-Ausgaben eingeflossen. Vorhandene notwendige Bedarfe, die aber derzeit durch die Finanznot der Kommunen in der Vergangenheit nicht erfüllt werden konnten, bleiben außerhalb der Bedarfsermittlung. So fehlen alleine rund 900 Millionen Euro für die Erledigung von Pflichtaufgaben.

Auch die Stadtverwaltung Gudensberg hatte eine weitere „Herunterrechnung“ feststellen müssen. Mit der Anhebung der Referenzsätze für die Realsteuern (Gewerbe- und Grundsteuern) werden sparsame Kommunen mit niedrigen Steuerhebesätzen bestraft. Sie werden so bei der Ermittlung des Finanzbedarfs behandelt, als ob sie die höheren Steuereinnahmen in Höhe der Referenzsätze hätten. Ergo: Wer (rechnerisch) mehr erhält, braucht weniger Finanzzuweisung vom Land.