Erzwungene Anhebung der Gewerbe- und der Grundsteuern

Die SPD hatte bereits eine Protestaktion gegen die kommunalfeindliche Politik der schwarz-grünen Landesregierung gestartet. Seit 2011 fehlen bereits 700.000 EURO im Stadtsäckel, nach dem Griff der Landesregierung in den kommunalen Finanzausgleichstopf. Nun drohen Einnahmeneinbußen durch die Anhebung der sogenannten Nivellierungshebesätze der Realsteuern (Gewerbe- und Grundsteuern).

Daher ist eine Anhebung der Hebesätze unumgänglich – ja, erzwungen. Stadtverordneter Dirk Schütz nahm hierzu für die SPD-Fraktion Stellung in der Stadtverordnetenversammlung vom 23. Juli 2015.

Hier die Rede. Es gilt das gesprochene Wort.

"Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Damen und Herren,

einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen – und da darf ich sicher für alle Fraktionen hier im Hause sprechen – ist das oberste Ziel unseres politischen Handelns.

Und genau dieses Ziel werden wir strukturell ab 2016 verfehlen, wenn wir nicht handeln!

Denn es wird uns wieder einmal ein kräftiger Knüppel zwischen die Beine geworfen. Wieder einmal heißt dieser Knüppel Referenzhebesätze. Diese werden von der hessischen Landesregierung festgesetzt. Und deren Höhe wird als Mindesteinnahme im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs unterstellt. Das heißt, die hessische Landesregierung tut so, als würden wir mindestens so viel Geld einnehmen, wie wir mit diesen Referenzhebesätze einnehmen würden, auch wenn wir tatsächlich geringere Hebesätze festgelegt und damit geringere Einnahme haben. Und genau das haben wir.

Dieses Delta beträgt rund 250.000 €. Und das Land Hessen überweist uns ab 2016 genau diesen Betrag zu wenig. Dieser fehlt uns dann in unserem Haushalt!

In den letzten Jahren ist uns der Haushaltsausgleich – und ich betone dies nochmals ganz deutlich – trotz nur unterdurchschnittlicher eigener Finanzkraft immer noch gerade so gelungen. Sie wissen alle, dies gelingt vielen Kommunen nicht mehr und die haben teilweise deutlich höhere Einnahmen.

Daher trifft uns diese Referenzsatzanhebung doppelt.

Der aus unserer Sicht einzige richtige Weg auf die Referenzhebesatzanhebung der hessischen Landesregierung zu reagieren ist unsere tatsächlichen Hebesätze so anzuheben, dass wir in Summe keinen Abzug beim kommunalen Finanzausgleich erleiden.
Und dies geschieht nach dem Schema wer starke Schultern hat, kann auch etwas mehr tragen. Wir haben immer gesagt, wenn wir noch weitere finanzielle Spielräume nutzen müssen, ist als nächstes diesmal verstärkt die Gewerbebetriebe einzubeziehen.

Wir hatten immer deutlich niedrigere Hebesätze sowohl für die Grundsteuer als auch für die Gewebesteuer angesetzt als die meisten Nachbarkommunen. Und auch nach der vorgeschlagenen Erhöhung bleibt dies so. Denn auch Melsungen und Fritzlar, die bisher einen noch geringeren Hebesatz in der Gewerbesteuer hatten, mussten nachziehen.

Daher ist die vorgeschlagene Erhöhung auf 380%, was in Summe für die Stadt Gudensberg 159.000 € ausmacht, verträglich.

Die vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer B macht bei einer durchschnittlichen Grundstücksgröße 44 € pro Jahr aus und in Summe für die Stadt Mehreinnahmen von 78.000 €. Die Erhöhung der Grundsteuer A bedeutet 9.000€ Mehreinnahmen für die Stadt in Summe und bedarf daher eher keiner weiterer Diskussion.

Mit der Sicherung der Einnahmen ist es uns auch weiterhin möglich, auf Straßenbeitragssatzungen zu verzichten. Und sie wissen, hier kann sehr schnell bei einer Straßenerneuerung für den Bürger, aber auch für die Gewerbebetriebe, große Summe zwischen einigen 1.000€ bis hin zu mehreren 10.000€ anfallen.

So wurde auch letztlich erst die Umgestaltung der Fußgängerzone ohne das Anwohner und vor allen Gewerbebetriebe belastet wurden umgesetzt. Die meisten umliegenden Kommunen müssen hier eine entsprechende Umlage erheben. Gudensberg aber nicht!

Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren,

„Die Kommunen sind das Fundament unserer Demokratie“, schreibt der hessische Finanzminister Schäfer in seinem Vorwort zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs in Hessen. Es sei daher wichtig, dass die Kommunen ihren Aufgaben angemessen nachkommen können.

Diesem stimmen wir von der SPD-Fraktion uneingeschränkt zu. Nur warum handelt die hessische Landesregierung nicht nach ihren eigenen hehren Worten?

Nach der kommunalen Grundrechtsklage der Stadt Alsfeld wurde vom Staatsgerichtshof des Landes Hessen festgestellt, dass die Entnahme von 344 Millionen Euro pro Jahr aus dem Kommunalen Finanzausgleich durch die CDU-geführte Landesregierung, ohne die tatsächliche Feststellung des kommunalen Finanzmittelbedarfs, verfassungswidrig ist.

Der Staatsgerichtshof hatte zugleich der Landesregierung einen klaren Auftrag zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs aufgegeben. Doch statt mit einer Gesetzgebung eine schnelle Verbesserungen der kommunalen Finanzsituation einzuleiten, gibt der CDU-Innenminister den sogenannten Herbsterlass heraus, der die defizitären Kommunen dazu zwingen soll, die Einwohner stärker finanziell zu belasten.

Bei der Berechnung des Landes zum Finanzbedarf der Kommunen nach dem Urteil kommt genau dieselbe Summe heraus wie vorher. Rund 4 Mrd. €. Und da wurde dann offensichtlich so lange an der Stellschraube Referenzhebesätze gedreht, bis die Einnahmen und Ausgaben – aus Sicht des Landes – eben wieder passen.

Ausbaden müssen dies ja die Kommunen!

Und nur wegen dieser kommunalfeindlichen Politik müssen wir die Gewerbesteuer sowie die Grundsteuer ab dem nächsten Jahr anheben, um weitere Nachteile für die Gudensberger Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.

Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren,

die SPD-Fraktion wird entsprechend der Beschlussvorlage der Erhöhung der Realsteuerhebesätze zustimmen.

Vielen Dank."