
Was einmal in Gudensberg begann, hat sich inzwischen auf 19 Schulsozialarbeiterstellen im Schwalm-Eder-Kreis ausgeweitet. Seit 2008 gibt es eine erfolgreiche Schulsozialarbeit in Gudensberg. Nun droht ein Weggang der Schulsozialarbeiter aus Schwalm-Eder.
Die Landesregierung gibt ihren Anteil an der Drittelfinanzierung (Land, Kreis, Kommunen) auf. Nun melden sich die Schulsozialarbeiter in einem gemeinsamen Brief zu Wort.
Brief der Schulsozialarbeiter im Schwalm-Eder-Kreis
Das Projekt Schulsozialarbeit im Schwalm-Eder-Kreis startete im November 2008 unter der Anstellungsträgerschaft des Landes Hessen und begann zunächst an 8 Schulen.
In der Rahmenvereinbarung zwischen den Kommunen, dem Schwalm-Eder-Kreis, dem Staatlichen Schulamt und den Schulen wurde eine Finanzierung zu jeweils einem Drittel verabredet.
2010 schied das Land Hessen aus der Anstellungsträgerschaft aus. Neuer Träger wurde der Starthilfe Ausbildungsverbund Schwalm-Eder e.V. Das Projekt konnte erfolgreich um weitere 11 Stellen ausgebaut werden, so dass an insgesamt 19 Standorten Schulsozialarbeiter/innen beschäftigt werden konnten. Die Verträge, der schon zu Beginn des Projektes eingestellten 8 Schulsozialarbeiter/innen wurden entfristet.
Durch ihren flächendeckenden Ausbau und ihre schulbezogene Arbeitsweise hat sich die Schulsozialarbeit im Schwalm-Eder-Kreis mittlerweile gut etabliert. Sie hat durch ihre Kontinuität den Projektcharakter verloren und ist zu einem festen und verlässlichen Bestandteil der Angebote an den Schulen geworden, ebenso zu einem Kooperationspartner mit außerschulischen Trägern, mit der öffentlichen Jugendhilfe und der Jugendförderung.
Die Schulsozialarbeiter/innen sind in die jeweiligen Kollegien und der gesamten Schulgemeinde fachlich wie persönlich sehr gut integriert.
Die Schulsozialarbeit im Schwalm-Eder-Kreis wird von allen Beteiligten als Erfolgsmodell betrachtet. Das gilt sowohl für die inhaltliche, schulbezogene Ausgestaltung, als auch für ihre Finanzierung.
Der Ausbau auf insgesamt 19 Stellen konnte nur gelingen, weil der Schwalm-Eder-Kreis, die Kommunen, das Schulamt und die Schulen die Notwendigkeit und den Bedarf von Schulsozialarbeit erkannt und ihre Finanzierung in gemeinsamer Verantwortung übernommen haben. Mit dem Starthilfe Ausbildungsverbund als Anstellungsträger ist es gelungen, diese Mittel verwaltungstechnisch zusammenzufassen. Auch zusätzliche Stundenvereinbarungen (25 Wochenstunden reichen vielen Mitarbeiter/innen nicht zum Bestreiten des Lebensunterhalts) können in den Arbeitsvertrag aufgenommen und in einer Lohnabrechnung auf der Basis einer Lohnsteuerkarte ausbezahlt werden, was für die betreffenden Mitarbeiter ein großer Gewinn ist.
Die im Erlass beschriebenen Aufgaben der Unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förderung, werden in der Schulsozialarbeit des Schwalm-Eder-Kreis bereits seit vielen Jahren umgesetzt und durchgeführt. Dies betrifft alle unter Punkt 2.1. bis 2.4. der Richtlinie aufgeführten Aufgabengebiete im Bereich Prävention, Konfliktmanagement, Beratung, Soziales Lernen, Partizipation, Kooperation, Vernetzung, Projekte und AG´s. Zur Anforderung der unter Punkt 2. beschriebenen Teilnahme am unterrichtlichen Angebot, nehmen wir am Schluss diese Briefes Stellung.
Zur inhaltlichen und zeitlichen Dokumentation werden von den Schulsozialarbeiter/innen wöchentliche Arbeitszeitnachweise geführt und an den Trägerverein und die Schulleitungen weitergegeben.
In Jahresberichten werden die inhaltlichen Dokumentationen zusammengefasst und der betreffenden Schulleitung, sowie den Gremien der betreffenden Finanzierern zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus haben die einzelnen Schulsozialarbeiter/innen ein Konzept zur Implementierung von Schulsozialarbeit gemeinsam mit ihren jeweiligen Schulen entwickelt.
Aus Sicht der hier unterzeichnenden Schulsozialarbeiter/innen führt der USF-Erlass nicht zu einer Stabilisierung der Schulsozialarbeit, sondern dazu, dass sie an vielen Schulen nicht nur gefährdet ist, sondern droht, ganz eingestellt zu werden:
Schulen mit einem Lehrerüberhang können keine USF-Stellen einrichten. Dieser Über-hang ist oftmals nicht von den Schulen vor Ort verschuldet worden. Gründe sind unter anderem zurückgehende Schülerzahlen und die Rückführung von G8 auf G9 an den Gymnasien.
Schulen, die nicht über die notwendige Schülerzahl verfügen, bei denen gleichwohl aber ein Angebot von Schulsozialarbeit sinnvoll und notwendig wäre (Beispiel Förderschulen), sind aufgrund ihrer geringen Größe nicht in der Lage, eine USF-Stelle einzurichten. Mittel und Zuweisungen aus dem Sozialindex stehen den Flächenkreisen nicht zur Verfügung.
Eine Zusammenlegung mit anderen Schulen, bzw. das Aufteilen einer USF-Stelle unter mehreren Schulen ist in den Flächenkreisen logistisch nicht möglich und inhaltlich absolut nicht sinnvoll. Die angestrebten Aufgaben und Ziele des Erlasses können mit nur wenigen Stunden an einer Schule in keiner Weise erreicht werden, da ein Aufbau von Beziehungen zu Schülerinnen und Schüler unter solchen Bedingungen nur sehr eingeschränkt möglich ist. Eine Grundlage für die außerordentlich guten Erfahrungen der Schulsozialarbeit im Schwalm-Eder-Kreis ist die Kontinuität und schulbezogene Arbeitsweise der einzelnen Mitarbeiter/innen.
Schulen haben aus der 104% Zuweisung bereits jetzt viele notwendige Leistungen und Angebote abzudecken, die bei Einrichtung einer USF-Stelle nicht mehr finanzierbar wären. Da auch Lehrangebote und zusätzliche Deputate finanziert werden, wird eine künstliche Konkurrenzsituation zwischen Schulsozialarbeit und Lehrtätigkeit geschaffen.
Durch den Erlass zur Unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förderung ist für die Schulsozialarbeiter/innen im Schwalm-Eder-Kreis eine sehr große Unsicherheit bezüglich der Fortführung ihrer Stellen an den jeweiligen Schulen entstanden.
Wir fordern:
Die bisherigen Strukturen dürfen nicht zerschlagen werden. Eine Drittelfinanzierung der Stellen in der Schulsozialarbeit muss weiterhin möglich sein! Darüber hinaus müssen auch bei drittelfinanzierten Stellen unbefristete Arbeitsverträge geschaffen werden. Die Freiwilligkeit einer Vereinbarung sollte ersetzt werden durch die Sicherheit einer dauerhaft bindenden Gesetzesgrundlage.
Der Stundenumfang von 25 Wochenstunden ist zur Bewältigung der Aufgaben an den Schulen nicht ausreichend. Der Stundenumfang reicht außerdem nicht aus, um ein Familieneinkommen davon zu bestreiten, weshalb viele Schulsozialarbeiter/innen auf Nebentätigkeiten angewiesen sind. Stundenerhöhungen müssen möglich sein!
Die Gehaltszahlungen müssen komplett über den Anstellungsträger ausbezahlt werden, bei unterschiedlichen Teilfinanzierungen wie bisher auch über eine Gehaltsanweisung bei einer Lohnsteuerkarte.
Wenn USF-Stellen an Schulen eingerichtet werden und sich Schulsozialarbeiter/innen auf diese Stelle bewerben, die bereits vorher als Schulsozialarbeiter/innen an dieser Schule erfolgreich gearbeitet haben, muss sich das positiv auf die Bewerbung auswirken. Bei der tariflichen Eingruppierung ist bei der Zuteilung der Erfahrungsstufen dieser Tätigkeit (und auch den vorherigen) Rechnung zu tragen.
Unsere inhaltliche Kritik am USF-Erlass bezieht sich im Wesentlichen auf die Ausrichtung und Betonung des unterrichtlichen Bereichs. Aufgabenbereiche, die bisher in das Gebiet der Schulassistenz und Schulbegleitung fielen. Wenn Schulsozialarbeiter/innen laut Erlass für die-jenigen da sein sollen, die während des Unterrichtsverlaufs besonderer Zuwendung bedürfen und Hilfestellungen bei der Bewältigung der Anforderungen an Aufmerksamkeit und Mitarbeit im Unterricht geben sollen, dann sehen wir hier eine absolute Vereinnahmung unserer Tätigkeit für unterrichtliche Zwecke. Unsere Arbeit ist im Wesentlichen Schnittstellenarbeit zwischen dem Schüler, der Schule, dem Elternhaus und den Mitarbeiter/innen der öffentlichen Jugendhilfe und den Mitarbeiter/innen der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe. So wird unsere Arbeit geschätzt und als synergetisch wahrgenommen. Die bisherige Drittelfinanzierung ist nach Auftrag und Ausführung ebendarum passgenau. Eine Zu- und Unterordnung der Schulsozialarbeit in die USF-Richtlinie empfinden wir folgerichtig als Einschränkung.
Wir fordern Sie auf, die Regelungen zur Richtlinie für Unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung (USF) dahingehend zu verändern, dass den von uns vorgebrachten Forderungen Rechnung getragen wird.
Wir brauchen ein dauerhaftes und verlässliches Arbeitsverhältnis, um weiterhin genau so an ihren Schulen arbeiten zu können. Wandeln Sie ein erfolgreiches Projekt in einen gesetzlich verankerten Standard!
Mit verbindlichen Grüßen
Allmeroth, Isolde
Elsa-Brändström-Schule Homberg, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Bürger, Stephanie
Radko-Stöckel-Schule Melsungen, Berufliche Schule
Gebauer, Beatrice
IGS Steinwaldschule Neukirchen, Integrierte Gesamtschule
Götze, Susann
Fuldatalschule Melsungen, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und geistige Entwicklung
Hamel, Miriam
Theodor-Heuss-Schule Homberg, Gymnasium
Lang, Jan Peter
Gesamtschule Melsungen, Kooperative Gesamtschule
Theresa Kuhn
Gustav-Heinemann-Schule Borken, Offene Schule/ Gesamtschule
Neufeld, Olga
Carl-Bantzer-Schule Schwalmstadt, Kooperative Gesamtschule
Schlotthauer, Ulf
Anne-Frank-Schule Fritzlar, Haupt- und Realschule
Sopart, Nadine
Berufliche Schule Schwalmstadt
Lauterbach, Janina
Drei-Burgen-Schule Felsberg, Schulformbezogene Gesamtschule
Schomann, Jan
Erich Kästner-Schule Homberg, Haupt- und Realschule
Schröder, Linda
Ohetalschule Frielendorf-Verna, Grund-, Haupt- und Realschule
Sechtling, Silke
König-Heinrich-Schule Fritzlar, Gymnasium
Umbach, Martina
Schwalmgymnasium Schwalmstadt, Gymnasium
Viakovsky, Kerstin
Gesamtschule Guxhagen, Kooperative Gesamtschule
Vogt, Daniela
Burgsitzschule Spangenberg, Kooperative Gesamtschule
Werner, Tom
Dr.Georg-August-Zinn-Schule Gudensberg, Kooperative Gesamtschule