
Die Stadtverordnetenversammlung hatte über eine Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplanung zu entscheiden. Der Versuch, die Debatte hoch zu stilisieren, es würde über die Entwicklung des Geflügelschlachtbetriebes entschieden, wurde über alle Fraktionen hinweg sachlich richtig gestellt.
Letztlich gehören nun die zwei Hauptgeruchsquellen in Gudensberg der Vergangenheit an. Der Geflügelschlachtbetrieb wird nun die geforderte Abluftanlage bauen, um Geruchsemissionen zu verhindern. Hinzu kommt, dass das Gelände des Tierfutterproduzenten "Frizzi" gekauft werden konnte und nun das Gelände einer neuen Nutzung zugeführt werden kann. Inzwischen hat Frizzi den Betrieb offensichtlich eingestellt.
Auftrag erledigt! Gegen die Stimmen der Fraktion Die Grünen/Bündnis 90 wurden ansonsten einhellig die Beschlussempfehlungen des Ausschusses Bauen, Planen und Umwelt angenommen.
Die Position der SPD-Fraktion vertrat Dirk Schütz. Es gilt das gesprochene Wort:
"Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
sehr geehrte Damen und Herren,
bei diesen Tagesordnungspunkt geht es um die baurechtliche Vorbereitung der gewerblichen Nutzung der Fläche am Odenberg.
Mit diesen Punkt haben wir uns bereits schon einmal am 31. Oktober 2013 beschäftigt. Neu ist nun die Einbeziehung des 2. Bauabschnittes, der Bereich der bisherigen Tierfutterproduktion und des jetzigen Flohmarktes, in die nun vorliegende Planung und insbesondere eine Veränderung der verkehrlichen Anbindung des Industriegebietes.
Während im 1.Bauabschnitt die Flächen bereits einer Nutzung unterliegen bzw. ein konkreter Erweiterungsantrag vorliegt ist die Fläche des 2.Bauabschnitt im Besitz der Stadt Gudensberg.
Die Flächen des 1.Bauabschnitts sind im Eigentum der Fa. Plukon. Allerdings beschließen wir hier und heute keine Kapazitätserweiterung in der Produktion. Die Kapazitätserweiterung ist Bestandteil von zwei Anträgen nach den Bundesimmissionsschutzgesetz – kurz BImSchG. Plangenehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium in Kassel und nicht der Magistrat oder die Stadtverordnetenversammlung von Gudensberg.
Mit dem Beschluss zum 1.Bauabschnitt ermöglichen wir vielmehr der Firma Plukon dringend notwendige Investitionen in die Abluftbehandlungsanlagen durchzuführen. Diese werden auf dem bereits erworbenen Teilstück, der zum jetzigen Planbereich 1 gehörenden Fläche, des ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebes "Wagner" ausgeführt.
Geruchsemissionen sollen mit dieser Investition vermieden werden. Dies war uns ein besonderes Anliegen, um künftige Geruchsbelästigungen für die Bevölkerung zu vermeiden. Wir frischen damit einen bestehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung auf.
Dies ist nun bereits der zweite wichtige Schritt der Stadt Gudensberg nach dem Kauf des Geländes des Tierfutterproduzenten Frizzi und der damit vereinbarten – und bereits auch erfolgten – Betriebsschließung zur nachhaltigen Vermeidung von Geruchsimmissionen. Der Hauptgeruchsemittent in Gudensberg ist damit beseitigt.
Dieser zweite Bauabschnitt soll nach dem Erwerb des Geländes durch die Stadt Gudensberg ebenfalls als Industriegebiet ausgewiesen werden und wird somit dem 1.Bauabschnitt gleichgestellt. Wir schaffen neues Baurecht, denn zuvor war dieser Bereich nicht beplant bzw. als Flohmarkt ausgewiesen.
Die Fläche kann nun einer Vermarktung und damit einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Verbunden damit wird die Beseitigung der maroden und vielleicht belasteten Bebauung möglich.
Spekulationen was darüber hinaus auf dieser Fläche geschehen könnte, sind hier und heute entbehrlich, da wir dies dann ebenfalls in diesem Haus beraten und beschließen werden, an wen wir verkaufen und ganz wichtig, zu welchen Bedingungen. Dies erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt und auch wieder in öffentlicher Sitzung.
Weiterhin geht es bei dem heutigen Beschluss um die verkehrliche Erschließung des Gewerbegebietes unter besonderer Berücksichtigung des vorhandenen und bewohnten landwirtschaftlichen Betriebes in unmittelbarer Nähe.
Daher war es nur folgerichtig die LKW-Anbindung zum Industriegebiet nicht wie bisher vorgesehen über die 1. Einfahrt in unmittelbarer Nähe zur A49-Auffahrt zu gestalten und damit direkt am landwirtschaftlichen Betrieb vorbei, sondern über die 2. Einfahrt abzuwickeln. Am Ende der Erschließungsstraße ist ein Wendehammer vorgesehen.
Herr Stadtverordnetenvorsteher,
meine Damen und Herren,
der Schutz der Bürger und der Natur vor schädlichen Einwirkungen, sowie der Klimaschutz und Tierschutz sind für uns Verpflichtung in unserem kommunalen Handeln. Alle Fraktionen dieses Hauses sind sich darin einig und lehnen Geruchsbelästigungen, Bodenbelastungen und Massentierhaltung grundsätzlich ab.
Nicht ohne Grund versuchen wir, alle uns rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen. Wir alle wissen, dass die rechtliche Lage uns nur stumpfe Schwerter an die Hand gibt. Unerwünschte Entwicklungen können nur schwerlich beschränkt oder verhindert werden die Position in Verhandlungen ist eher schwach.
Mit unseren kommunalpolitischen Entscheidungen wollen wir aber den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Vermeidung von künftigen unzumutbaren Beeinträchtigungen und Gefährdungen realisieren. Und dies gelingt uns nun im Hinblick auf die beiden Geruchsemittenten in großem Maße. In der Tat war es bisher zum Teil unerträglich, was Bürgerinnen und Bürger ertragen mussten. Die Geruchsbelästigungen gehören in diesem Bereich aber nun bald der Vergangenheit an."
Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Natur ist unser Auftrag