
Die Stadtverordnetenversammlung hat einstimmig die Stromkonzession an die Fee. vergeben. Erläuterungen und eine politische Würdigung leistete der SPD-Fraktionsvorsitzende Michael Höhmann in seiner Rede vor dem Stadtparlament. Hier geht es zur Rede. Desweiteren gibt es einen Link zur Berichterstattung der HNA…
Es gilt das gesprochene Wort:
"Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir stehen heute vor einem wichtigen Beschluss, den wir sehr intensiv vorbereitet haben. Niemand kann behaupten, wir würden ohne Grundlagen eine Entscheidung treffen. Der Stapel der Unterlagen, Dokumenten und Informationen ist schon enorm.
Wir haben den Wechsel eingeleitet. Bahnbrechend der Beschluss eine kommunale Betriebsgesellschaft für das Stromnetz zu gründen und das Stromnetz erwerben zu wollen. Auch der Vertrieb von Strom mit Unterstützung unseres strategischen Partners hat begonnen.
Und heute beschließen wir die Vergabe der Konzession an die FEE.
Heute ist es unser gemeinsames Interesse, mit einem neuen Konzessionsvertrag den Reigen für gute und neue Konzessionsverträge im künftigen Versorgunggebiet der FEE zu eröffnen.
Drei Gründe haben wir dafür:
Erstens, es ist sinnvoll für Gudensberg (Ich denke an die Sicherung der Daseinsvorsorge, denn die Netze gehören in kommunale Hand. Und ich denke an die stabile finanzielle Entwicklung der Kommune).
Zweitens, es ist rechtlich möglich (auch wenn die Netzübernahme noch rechtlich zu regeln ist) und
drittens, es ist die Möglichkeit unseren kommunalen, ja parlamentarischen Einfluss zu sichern.
Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren,
Konzessionsverträge werden in der Energiewirtschaft seit Jahrzehnten abgeschlossen, um den Versorgungsunternehmen die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Energieversorgungsleitungen zu ermöglichen.
Gegenstand des von der Kommune vergebenen Rechtes ist alleine die Nutzung der Verkehrswege zur Verlegung und zum Betrieb eines Netzes der allgemeinen Versorgung.
Bei den Konzessionsverträgen handelt es sich um Wegenutzungsverträge, die mit der Kommune geschlossen werden, und die es dem Vertragspartner ermöglichen, das Stromnetz in einer Kommune zu errichten, auszubauen und zu betreiben. Für diese Erlaubnis (die Konzession) zahlt der Netzbetreiber eine Konzessionsabgabe an die Kommune.
In der Gesetzesbegründung des EnWG heißt es ausdrücklich:
Nach welchen Kriterien die Gemeinde ihre Auswahlentscheidung zu treffen hat, wird nicht bestimmt.
Das Vergaberecht ist nicht anwendbar. Allerdings muss es sich aus systematischen Gründen um sachgerechte und nach der KAV, der Konzessionsabgabeverordnung, zulässige Kriterien handeln.
Vergabekriterien, die Punkteverteilung und die Gewichtung der einzelnen Bereiche wurden von uns einstimmig beschlossen. Einigkeit bestand dabei darüber, dass wir Kommunen ein diskriminierungsfreies, transparentes und nachvollziehbares Auswahlverfahren durchzuführen hatten.
Auf dieser Grundlage wurden nun die Angebote ausgewertet und es kam eine Auswahl zugunsten der FEE heraus, weil es im Vergleich zum Angebot der E.ON Mitte AG deutlich besser abgeschnitten hat.
Mit dem Konzessionsvertrag wollen wir auch regeln, wer das Recht bekommt, die Stromleitungen zu betreiben, die unter öffentlichen Straßen und Gehwegen liegen. Das hat weit reichende Folgen: Denn wer die Konzession gewinnt, muss auch das Netz besitzen!
Mit dem Netzen für Strom erhalten wir dann über die Beteiligung an der FEE einen wichtigen Teil der Infrastruktur zurück, mit dem in den nächsten Jahren die Energiewende in Gudensberg ganz wesentlich vorangetrieben werden kann.
Meine Damen und Herren,
seit Hermann Scheer, dem Träger des alternativen Nobelpreises, wissen wir:
Die künftige Energieversorgung ist nicht mehr alleine Sache der großen Kraftwerke, der großen Monopolisten, sondern sie findet dezentral statt. Künftig geht es um die klima- und umweltgerechte sowie sichere Energieversorgung der einzelnen Kommunen.
Mit einem eigenen Netznutzungsentgelt besteht zudem die Erwartung, dass die Verbraucher unsere heutige Entscheidung auch positiv im Geldbeutel spüren werden. Denn die FEE soll die Netze künftig so wirtschaftlich betreiben, dass die Netznutzungsentgelte sinken oder zumindest stabil bleiben.
Weil die Netznutzungsentgelte Bestandteil des Strompreises sind, können wir damit den Strompreis im Sinne der Verbraucher, unserer Mitbürger, positiv beeinflussen.
Ganz entscheidend ist weiterhin, dass sich künftige Prioritäten, z.B. wenn es um Investitionen in die Netze geht, nicht mehr nach den Bedürfnissen eines überregionalen Konzerns richten müssen, sondern den Bedürfnissen in unserem Versorgungsgebiet alleine.
Und schließlich: Die Wertschöpfung bleibt in der Region, d.h., dass die Gewinne aus dem Netzgeschäft dann nicht mehr irgendwohin abfließen, nicht an Konzerne und letztlich an deren Aktionäre, sondern hier bleiben und an die FEE-Gesellschafter-Kommunen ausgeschüttet werden. Die Kommunen haben damit zusätzliche Mittel für ihre vielfältigen Aufgaben.
Das ist der Plan und der ist gut so!
Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren,
die Energieversorgung als Element der Daseinsvorsorge rückt mit der heutigen Entscheidung wieder eng an die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft vor Ort heran. Dies war und ist unser Ziel und wir sind froh, mit der heutigen Entscheidung diesem Ziel einen großen Schritt näher zu kommen.
Die SPD-Fraktion stimmt der Beschlussvorlage zu."