Die Kreisumlage kann sinken

Ab 2014 übernimmt der Bund vollständig die Grundsicherung im Alter mit einer Entlastungswirkung für die Kommunen in Höhe von 5,5 Mrd. Euro jährlich. Außerdem sieht der nun vorgelegte Entwurf des Bundeshaushalts für 2014 eine Aufstockung der Städtebauförderung von 455 auf 700 Mio. Euro vor, darin enthalten ist ein Aufwuchs der Programmittel „Soziale Stadt“ um 110 Mio. Euro. Dies ist ein großer, für die Gemeinden direkt positiv spürbarer Erfolg sozialdemokratischer Politik.

Im Koalitionsvertrag ist zudem vereinbart, dass die Kommunen zusätzlich im Rahmen der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Mrd. Euro jährlich von den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen entlastet werden.

Bis dieses Gesetz erarbeitet ist, werden die Kommunen beginnend mit 2015 bereits um 1 Mrd. Euro zusätzlich jährlich entlastet. Die jetzt vom Kabinett beschlossenen Eckwerte zur Mittelfristigen Finanzplanung der Bundesregierung sehen diese Entlastung in Höhe von 1 Mrd. Euro jährlich ab 2015 vor. Spätestens 2018 soll die Entlastung von 5 Mrd. Euro jährlich wirksam werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird noch vor dem Sommer mit den Vorbereitungen für das Bundesteilhabegesetz beginnen. Mit ihm soll die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiter entwickelt werden, das das Leben von Menschen mit Behinderungen konkret verbessert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebt an, den Gesetzentwurf in 2015 zu erstellen und 2016 im Kabinett zu verabschieden.