Was bringt eine Senkung der Kreisumlage?

Das ist schon eine tolle Leistung der Kreisverwaltung, denn Überschüsse gibt es in Hessen nur noch im Kreis Marburg-Biedenkopf und im Wetterau-Kreis, wo aber die Kommunen eine höhere Umlage zu leisten haben, als wir im Schwalm-Eder-Kreis. Unsere Kreisumlage beträgt 54,6 Prozent.

Nun wird eine Reduzierung der Kreisumlage diskutiert.

Jahrelang hat die Opposition im Gudensberger Stadtparlament die hohe Kreisumlage angeprangert. Leider ohne zu berücksichtigen, welche Leistungen der Kreis für die Kommune erbringt. In der Tat ist es bei eher durchschnittlicher Finanzkraft für die Stadt Gudensberg schwierig, 4,7 Mio. EURO an Kreisumlage zu leisten, wie es in 2014 geplant ist. Da erinnern wir uns, dass es das CDU-geführte Regierungspräsidium war, dass uns die letzte Erhöhung der Kreisumlage beschert hat.

Dennoch konnten wir in Gudensberg noch einen ausgeglichenen Haushalt Jahr für Jahr sicherstellen, auch wenn wir manchmal etwas nachsteuern müssen, wie zuletzt bei der Anhebung der Gewerbesteuerhebesätze. Allerdings bleiben wir damit weiterhin zu den Kommunen im Schwalm-Eder-Kreis, die die niedrigsten Hebesätze vorweisen können.

Was bringt nun eine Senkung der Kreisumlage?

Bei einer Senkung um einen Prozentpunkt würde die Stadt Gudensberg einen Vorteil in Höhe von etwa 86.000 EURO (eigene Berechnung) verzeichnen können. Das hört sich doch gut an.

Andererseits hat der Kreis erhebliche Verbindlichkeiten angehäuft, für die wir letztlich, auch wir Gudensberger, gerade stehen müssen. Die Fehlbeträge der vergangenen Jahre summieren sich auf 56,1 Millionen Euro. Die Schulden aus Investitionen will ich hier nicht berücksichtigen. Die sogenannten Kassenkredite belaufen sich auf rund 60 Mio. EURO. Eigentlich ein Finanzierungsinstrument, dass nur kurzfristig eingesetzt werden soll. Okay, bei den derzeit niedrigen Zinssätzen für diese Kredite mag das aktuell nicht so weh tun. Doch was, wenn die Zinsen wieder steigen? Und das wird irgendwann sicherlich wieder der Fall sein.

Es ist keine einfache Entscheidung, die das Kreisparlament zu treffen hat. Es ist etwas populistisch, anzukündigen, dass den Kommunen in ihrer klammen Finanzsituation etwas „zurückgezahlt“ werden sollte.

Aus Gudensberger Sicht könnte sich, so meine Meinung, der kurzzeitige Vorteil ins Gegenteil verkehren, wenn in einer späteren vielleicht schwierigeren Haushaltssituation, ein Beitrag zur Schuldensenkung gefordert wird. Bezahlen müssen wir so oder so. Es sollte doch mit den Überschüssen eine Schuldenrückführung erfolgen, um künftige, erwartete Belastungen kalkulierbar zu gestalten.

7. Februar 2014
Michael Höhmann