
Es gilt das gesprochene Wort:
Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren,
Meldedaten waren und sind ein begehrtes Objekt.
Am 28.Juni hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens verabschiedet, mit dem das Bundesmeldegesetz eingeführt wird. Die Opposition will das Gesetz im Bundesrat stoppen. Sicher fragen Sie sich, warum wir hier über ein Bundesgesetz reden, dass noch nicht rechtskräftig ist. Wo wir als Kommune keine Verantwortung tragen. Warten wir also ab und lassen es über uns ergehen? Das kann aber nicht sein!
Das Meldegesetz löst Fragen und Ängste bei unseren Bürgerinnen und Bürgen aus. Wir haben das Schutz- und Sicherheitsbedürfnis unserer Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen und alles in unserer Macht stehende zu unternehmen, dieses Bedürfnis zu befriedigen. Wie?
1. Der Antrag fordert zunächst den Magistrat dazu auf, (ich zitiere) sich für Initiativen für eine Reform des Melderechtes einzusetzen mit dem Ziel, den Belangen des Datenschutzes der Bürgerinnen und Bürger auf Basis des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung in allen Bereichen des Meldewesens vollumfänglich Rechnung zu tragen. Zitatende.
Dies hat 2 Hintergründe: Zum einen, dass im alten Melderahmengesetz geregelt ist, dass Daten auch an Adresshändler und Werbetreibende weitergegeben werden können. Zum anderen verschlechtert das neue Bundesmeldegesetz (BMG) die datenschutzrechtliche Position der Einwohner, weil es die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger einschränkt, die Weitergabe ihrer melderechtlichen Basisdaten an private Dritte zu verhindern.
Der Gesetzentwurf sah ursprünglich vor, dass Ihre Daten von den Meldebehörden weder für Werbung noch für den Adresshandel weitergegeben werden dürfen, es sei denn, die Bürger haben dem ausdrücklich zugestimmt. Nun soll aber aktiv Widerspruch dagegen eingelegt werden, dass das Einwohnermeldeamt Daten weitergibt!
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass es keine Praxis in Gudensberg ist, die sensiblen Daten der Bürgerinnen und Bürger an Adresshändler und Werbetreibende weiterzugeben.
Aber: Die Rathäuser dürfen aber doch nicht dazu gezwungen werden, Daten aus dem Melderegister an Unternehmen zu kommerziellen Zwecken weiterzugeben. Daher wenden wir uns gegen eine Verwertung von Meldedaten für private Dritte. Nur bei einer ausdrücklichen Zustimmung des einzelnen Bürgers oder wenn ein gesetzlicher Auskunftsanspruch besteht, darf eine Weitergabe in Betracht kommen!
Eine Ablehnung des Gesetzes durch den Bundesrat ist somit auch keine Lösung des Problems! Es wird nur die Verschlechterung verhindert. Wir müssen uns weiter für eine Reform stark machen!
2. Um die Unsicherheit aufzufangen, haben wir auch eine Informationspflicht zu erfüllen: Der Antrag fordert im Weiteren, ich zitiere: Die Stadtverwaltung soll Widerspruchserklärungen (Anträge auf Einrichtung von Übermittlungssperren, sog. Auskunftssperren) in Papierform sowie als Downloadformular auf der Homepage der Stadt den Bürgerinnen und Bürger anbieten. Darüber hinaus ist auf Anfrage, Auskunft zu erteilen, welche Unternehmen Daten über sie vorliegen haben. Kurze Anmerkung: gemeint sind die Gruppen- oder Sammelanfragen.
Und weiter: Erläuterungen im Umgang mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger und die Beschreibung der Vorgänge der Antragsstellung im Rahmen der Widerspruchserklärungen sind mit Abbildungen im Chattengau-Kurier zu veröffentlichen. Zitatende.
Widerspruch statt Zustimmung bedeutet, wir werden nicht gefragt, sondern müssen von uns aus zum Meldeamt gehen und eine entsprechende Erklärung abzugeben. Doch das wird in der Praxis kaum jemand tun, weil auch kaum jemand weiß, dass das geht und dass es nötig ist. Über die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger sich mit Übermittlungs- und Auskunftssperren sowie mit einem Widerruf der Datennutzung durch Unternehmen zu schützen, muss aufgeklärt und informiert werden.
Anrede, unsere Verwaltung sichert den Bürgern den behutsamen Umgang mit sensiblen Daten zu. Das Vertrauen der Bürger in die Meldebehörde darf nicht gefährdet werden – die Bürger müssen sich sicher sein können, dass mit ihren Daten keine Geschäfte betrieben werden. Wir bitten um Ihre Zustimmung zum Antrag, vielen Dank!"