
Die Mindestverordnung sei nur ein Beispiel dafür, dass Bund und Länder zu Lasten der Kommunen immer wieder Beschlüsse fassten, bei denen die finanzielle Belastung bei den Kommunen läge, so der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Gudensberger Stadtparlament, Michael Höhmann. Er erinnert daran, dass es die amtierende Landesregierung war, die die Konnexität durchgesetzt hatte, daher müsse das Land nun auch für die Maßnahmen, die es angeordnet hatte, zahlen.
Auch wenn die Mindestverordnung selbst als nicht verfassungswidrig gewertet worden sei, sei es dennoch ein guter Tag für die Kommunen in unserem Land, die nun mit einer Kostenerstattung rechnen können. Gerade in Gudensberg seien die notwendigen und qualitätssichernden Beschäftigungen entsprechend der Mindestverordnung sofort in der Kinderbetreuung ausgebaut worden.
Der Ausbau der Kinderbetreuung hat in Gudensberg für die SPD-Fraktion weiterhin oberste Priorität. Das lasse sich die Kommune immerhin jährlich 1 Million EURO Zuschuss zum Gebührenhaushalt kosten, betonte Höhmann. Weitere Investitionen, wie der Ausbau der Grundschule mit einem ganztägigen Betreuungsangebot kämen hinzu.
Bei nur knapp ausgeglichenem Haushalt sei es ein großes Wagnis gewesen, das Betreuungsangebot ohne sichere Finanzierung durch das Land zu verbessern, so der Fraktionsvorsitzende. Die Kinderbetreuung sei eine originäre Aufgabe der Kommune. Unser Ziel ist es, die Kinderbetreuung sowohl quantitativ aber auch qualitativ voranzubringen, erklärte der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Udo Amling. Trotz der fehlenden Zahlungen des Landes wollte die SPD-Fraktion weiterhin den Ausbau der Kinderbetreuung voranbringen, ergänzte er.
Ein guter Tag für Gudensberg und damit auch für Eltern und Kinder, freut sich der Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Gudensberg, Ingbert Radloff. Die SPD Gudensberg erwarte aber vom Land Hessen auch, dass es aufgrund des Urteils nicht an anderer Stelle bei den sozialen Leistungen kürze.