Chattengau-Kommunen sind sich einig

Zusammensetzung des Strompreises im März 2010

Als erster wichtiger Schritt steht nun die Gründung einer Netzgesellschaft mit zehn Kommunen an, die einen kommunalen Mehrheitsanteil an den Stromnetzen
von mindestens 51 Prozent hält.

Anlass für den Grundsatzbeschluss ist der Ablauf der Konzessionsverträge mit der Eon Mitte zum 31.12.2011. In den vergangenen 20 Jahren war der Energiekonzern für den Betrieb der kommunalen Stromnetze verantwortlich. Das heißt, die Eon Mitte hatte als Netzbetreiber und Energieversorger das Recht, Stromleitungen in öffentlichen Straßen zu
verlegen und zu nutzen. Im Gegenzug zahlte sie eine Konzessionsabgabe an die Kommunen, durch die die Stromnetze laufen.

Nach Ablauf der Konzessionsverträge hat jede Kommune nun die Wahl, sich für eine Verlängerung der Verträge, eine Neuvergabe der Konzession an einen anderen Netzbetreiber oder für den Rückkauf der Stromnetze zu entscheiden. Die Chattengaukommunen sowie Felsberg, Guxhagen, Körle, Malsfeld, Melsungen, Morschen und Spangenberg
ließen daher prüfen, ob ein Kauf der Stromnetze rentabel wäre. Aus der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung geht eindeutig hervor, dass die Gründung einer Netzeigentumsgesellschaft für die Kommunen
einen Mehrwert bringt und im Vergleich zum Neuabschluss der Konzessionsverträge Vorteile bietet. „Damit legen wir auf wirtschaftlich sicherem Fundament den Grundstein für eine unabhängige, dezentrale und klimafreundliche Energieversorgung in unserem Raum“, erklärt Gudensbergs Bürgermeister Frank Börner. Das sichere vor allem die Arbeitsplätze vor Ort.

Das favorisierte Geschäftsmodell sieht den Kauf des Stromnetzes und eine anschließende Verpachtung an einen Energieversorger vor, zu dessen Aufgaben der Betrieb und die Unterhaltung des Netzes gehören. „Diese Lösung bietet ein hohes Maß an wirtschaftlicher Sicherheit und minimiert das unternehmerische Risiko der Kommunen “,
beschreibt der Niedensteiner Bürgermeister Werner Lange die Vorteile des angestrebten Rekommunalisierungskonzepts, durch das die
Kommunen aufgrund der Pachtgebühr des Energieversorgers größere Einnahmen als bisher erzielen werden.

Edermündes Bürgermeister Karl-Heinz Färber sieht jetzt den richtigen Zeitpunkt gekommen, die künftige Energieversorgung in kommunale Mitverantwortung zu nehmen, um mit der Mehrheit von 51 Prozent entscheidenden Einfluss auf den Betrieb der Netze und den Energiemix zu haben.

Die Stromlieferung an den Endkunden

Bei der Stromlieferung an den Endkunden sind hauptsächlich drei Partner beteiligt: das Energieversorgungsunternehmen (EVU), der
Netzbetreiber und die Gemeinde. Durch die Rekommunalisierung der Stromnetze werden die Kommunen Mehrheitsanteilseigner von mindestens 51 Prozent an einer Netzgesellschaft. Den Betrieb
der Netze werden aber nicht die Kommunen, sondern ein externer Stromversorger übernehmen. Er stellt sein Netz einem auswärtigen EVU zur Verfügung, damit das EVU seinen Strom zum Endverbraucher
„durchleiten“ kann. Dafür muss das EVU eine Durchleitungsgebühr an den Netzbetreiber bzw. die Netzeigentumsgesellschaft zahlen. Diese wiederum zahlt die Konzessionsabgabe an die Gemeinde.
Beides wird auf den Strom-Endpreis, den der Kunde zahlt, umgelegt.